Namensrecht in Deutschland - Wie darf unser Kind heißen?


Ein der häufigsten Fragen während der Schwangerschaft, ist die nach dem Namen. Namename.de fasst die wichtigsten Regeln zusammen.

Welche Regeln gibt es?

Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname innerhalb eines Monats von den Eltern bestimmt. Einige Regeln sind bei einem Vornamen in Deutschland zu beachten:
So muss der Vorname als solcher erkennbar und eindeutig männlich oder weiblich sein. Eine Ausnahme davon ist zum Beispiel der Name "Maria", den auch männliche Personen tragen dürfen, allerdings nicht als einzigen Vornamen. (So z.B. Christoph Maria Herbst / Dt. Schauspieler).
Auch darf der Name kein Orts-, Familien- oder Markenname sein. Berlin, Pepsi, oder Müller sind also nicht möglich … Die wichtigste Regel besagt, dass der Name dem Kindeswohl nicht schaden darf. Das versteht sich zwar eigentlich von selbst, trotzdem machen Eltern in anderen Ländern immer wieder mit unmöglichen Namen Schlagzeilen. Gerade in den USA ist die Rechtsprechung im Bezug auf Vornamen, sehr liberal.

Wieviele Vornamen darf ich meinem Kind geben?

Ein Neugeborenes braucht mindestens einen Vornamen, kann aber zusätzliche Vornamen tragen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen es maximal fünf sein. Die Reihenfolge ist dabei unwichtig. So ist zwar meistens der erste Name auch der Rufname, festgeschrieben ist das allerdings nicht. Der Rufname darf frei gewählt werden und sich im Laufe des Lebens auch ändern.

Hier noch einmal die wichtigsten Fakten im Überblick:

- Darf dem Kindeswohl nicht schaden.
- Als Name erkennbar.
- Eindeutig männlich oder weiblich.
- Keine Marken-, Orts-, oder Familiennamen
- Muss innerhalb des ersten Monats nach der Geburt festgelegt werden.
- Mindestens einer und höchstens fünf Vornamen.

Und einige nicht erlaubte Beispiele :-)

Holzkopf Müller (Kindeswohl gefährdet)
Köln-Bonn Beck (Ortsnamen)
Sabine Max Meier (Nicht eindeutig männlich oder weiblich)
Microsoft Becker (Firmenname)
Marie Johanna Sabine Lea Janine Julia Schmidt (Mehr als fünf Vornamen)